Autoversicherung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Die Kosten

Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


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Motorradversicherung

Motorradversicherung

Motorradversicherung: Die Haftpflicht braucht jeder Biker

Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.

Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motorradversicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motorradversicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.


Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kennzeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kennzeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kennzeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kennzeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kennzeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2021 waren zum Beispiel blaue Moped-Kennzeichen gültig, im Jahre 2022 grüne und im Jahre 2023 schwarze. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2024 erneut blaue Kennzeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung

Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung: Die Haftpflicht ist besonders günstig
Die Haftpflichtversicherung ist für Wohnwagen besonders preiswert, weil in angehängtem Zustand bereits Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs besteht. Die Wohnwagenversicherung ersetzt deshalb nur Schäden durch den nicht angehängten Wohnwagen, beispielsweise wenn Sie den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum Anderer beschädigen.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Mit der Teilkasko sind Schäden am Wohnwagen durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz, wenn Sie Ihren Wohnanhänger durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigen. Der Beitrag für Teilkasko oder Vollkasko richtet sich nach Wert und Modell Ihres Wohnwagens, die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wie in der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch in der Wohnwagenhaftpflicht und -vollkasko umso höheren Rabatt, je länger Sie unfallfrei versichert sind.


Bootsversicherungen

Bootsversicherungen

Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können.

Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedoch nicht der Bootseigner, so fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Skipperhaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Motorenstärke bei Motorbooten und der Segelfläche bei Segelbooten.

Schäden am eigenen Schiff, sowie an Zubehör und Ausrüstung werden von der Kaskoversicherung gedeckt. Da der Versicherungsschutz jedoch bezahlbar bleiben soll, sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit meist nicht eingeschlossen. Selbstverständlich sind sowohl Teil-, als auch Vollkaskoversicherung erhältlich. Berechnet werden die Jahresbeiträge meist in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung und dem Ort der Nutzung, d.h. auf Binnengewässern deutschland- oder europaweit, oder sogar auf Ozeanen.

Auch eine Insassenunfallversicherung wird von einigen Gesellschaften für Boote oder Yachten angeboten: Sie sichert den Eigner, den Skipper, die Crew oder Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungslösungen für Super- oder Megayachten erfordern immer individuelle Vereinbarungen. Kunden sollten hier mit ihrem Versicherungsexperten festlegen, welcher Schutz für sie relevant ist und welcher nicht. Besondere Yachten benötigen besondere Konditionen, um den versicherten Wert optimal zu schützen. Dies betrifft meist Yachten, deren Anschaffungspreis über 350.000 Euro liegt.

Da seit 1995 Fahrzeuge zu Wasser mit Motor aus dem standardisierten Rechtsschutz fallen, ist es ratsam, eine spezielle Rechtschutzversicherung hierfür abzuschließen. Diese hilft, wann immer das eigene Recht nur mit Anwälten durchzusetzen ist. Diese Versicherungen gelten oft auch für den Skipper und die Crew und schützen im Strafrecht, Vertragsrecht und Schadenersatzrecht.

Indem man sich über alle Risiken informiert, das eigene Risiko definiert und sich dann für den richtigen Tarif entscheidet, schützt man sein Boot und geht sicher, dass man kein Geld für unnötigen Schutz ausgibt.


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